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Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz

»Der Freistaat Sachsen versteht sich als ein weltoffenes und zukunftsorientiertes Land.«

Mit diesem Satz beginnt die Präambel des Sächsischen Gesetz zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund (SächsIntG) des am 29. Juni 2024 in Kraft getreten Gesetzes und beschreibt den grundlegenden Anspruch der sächsischen Integrationspolitik. Ziel ist es, ein gesellschaftliches Klima zu fördern, das von Offenheit, gegenseitiger Achtung und gesellschaftlicher Teilhabe geprägt ist. Integration wird dabei als eine zentrale gemeinschaftliche Aufgabe verstanden, die sowohl staatliches Handeln als auch zivilgesellschaftliches Engagement erfordert.

Zuwanderung und Integration werden als Herausforderung und Chance zugleich verstanden. In den vergangenen Jahren sind viele Menschen aus dem Ausland nach Sachsen gekommen, seien es Geflüchtete, Familienangehörige, Studierende oder Menschen, die eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen haben. Ihre Aufnahme und die weitergehende Versorgung in den Kommunen stellt für die Integrationsinfrastruktur eine integrationspolitische Herausforderung dar.

Sachsen braucht die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es zwingend, alle Potenziale der bereits hier lebenden sowie der noch zu uns kommenden Menschen zu erschließen und zu fördern.

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