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Trägerschreiben zur Förderrichtlinie Int-Zu

Icon: Vier bunte Puzzleteile in Rot, Gelb und Grün im Kreis

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Förderrichtlinie Integration von Zugewanderten (FRL Int-Zu), die die bisherige Richtlinie »Integrative Maßnahmen« ablöst. Das SMS hat hierzu ein Trägerrundschreiben mit häufig gestellten Fragen (FAQs) veröffentlicht, das Sie hier einsehen können.

Zuwanderung spielt seit vielen Jahren eine Rolle für die demografische und gesellschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen. Die Hintergründe der Migration sind vielfältig und reichen von früheren Arbeitsmigrationen über Fluchtbewegungen bis hin zu Zuzügen aus Bildungs-, Erwerbs- und Freizügigkeitsgründen. Zwischen 1989 und 2023 verzeichnete Sachsen einen anhaltenden Wanderungsgewinn aus dem Ausland. Gleichzeitig zeigen sich Unterschiede in der Dauer des Aufenthalts und in den Lebenssituationen der Zugewanderten, die unterschiedliche Anforderungen an Integrationsstrukturen mit sich bringen.

Zuwanderung nach Sachsen erfolgt dabei aus unterschiedlichen Motiven und rechtlichen Rahmenbedingungen. Neben humanitärer Migration spielen auch Ausbildung, Erwerbstätigkeit und die EU-Freizügigkeit eine bedeutende Rolle. Diese heterogenen Zuzugswege gehen mit verschiedenen Ausgangslagen und Integrationsbedarfen einher, die bei der Planung und Ausgestaltung von Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein Gutachten zur Entwicklung der Zuwanderung und zu bestehenden Integrationsbedarfen im Zeitraum 2015 bis 2023 beauftragt. Erstellt wurde es vom Forschungs- und Beratungsinstitut Empirica und dient als fachliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen«.

Das Gutachten basiert auf statistischen Auswertungen, Ergebnissen des Integrationsmonitorings der Länder sowie Interviews mit Akteuren der Integrationsarbeit in Sachsen und weiteren Bundesländern. Es beschreibt die Entwicklungen der ausländischen Bevölkerung, analysiert zentrale Bereiche der Integration und betrachtet die bestehenden Förderstrukturen des Freistaates im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die migrationsbezogenen Entwicklungen der vergangenen Jahre zu geben und Hinweise für eine bedarfsorientierte Ausgestaltung zukünftiger Integrationsmaßnahmen bereitzustellen.

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