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Die fünf Kernbotschaften des ZIK II

Globalisierung, Digitalisierung und Wissensgesellschaft stellen besondere Anforderungen an den Freistaat Sachsen. Hinzu kommen rückläufige staatliche Finanzierungen und der demografische Wandel. Integration hat als  Querschnittsaufgabe eine besondere Bedeutung für die Zukunft. Denn sie berührt alle gesellschaftlichen und politischen Dimensionen wie auch das Regierungshandeln. Daher betrachtet die sächsische Staatsregierung die Aufgabenbereiche Zuwanderung und Integration auch als Teil einer Gesamtstrategie. Der Freistaat Sachsen braucht neben anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen qualifizierte  Zuwanderung zur Sicherstellung des  wirtschaftlichen Wachstums im Land und wird durch die Aufnahme von Flüchtlingen seiner humanitären Verantwortung gerecht. Für einen gesamtgesellschaftlichen Konsens darüber sind sachliche und offene gesellschaftliche Debatten notwendig

Wir möchten Menschen mit Migrationshintergrund innerhalb ihrer individuellen aufenthaltsrechtlichen Situation eine gleichberechtigte Teilhabe an zentralen Bereichen der Gesellschaft ermöglichen und Potenziale gezielt fördern. Dazu wurden Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern entwickelt:

  • Sprache und Verständigung
  • Frühkindliche und schulische Bildung
  • Nachholende Schulbildung
  • Hochschulbildung/Wissenschaft
  • Aus- und Weiterbildung/Arbeit
  • Wohnen/Wohnumfeld
  • Gesundheit und Pflege
  • Gleichstellung von Frau und Mann
  • Gewaltschutz
  • Antidiskriminierungspolitik
  • Interkulturelle Öffnung von Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft

Grundgesetz und Sächsische Verfassung mit ihrer Rechts- und Werteordnung bilden den Rahmen des Zusammenlebens aller hier lebenden Menschen, für kulturelle Vielfalt und Identitätsentfaltung. Die Würde des Menschen ist die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes und auch die Basis aller Grundrechte in Sachsen. Das heißt, jeder Mensch ist unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Alter gleich wertvoll. 

Alle Menschen in Sachsen sollen ermutigt werden, demokratische Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben einzusetzen. Abweichungen von der Rechtsordnung, wie Sicherheitsbedrohungen durch Kriminalität und Extremismus, sind mit den Mitteln des Rechtsstaates und der frühzeitigen Prävention zu entgegnen. Durch Zivilcourage kann menschenfeindlichen und -verachtenden Positionen glaubhaft entgegengetreten werden.

Wir – Miteinander: Der Aspekt Gesellschaftlicher Zusammenhalt fragt nach der Qualität des solidarischen Miteinanders unserer Gesellschaft. Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt leben von aktiver Mitwirkung, Gemeinsinn und Einstehen für das demokratische Gemeinwesen. Integration ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Es handelt sich um einen gesamtgesellschaftlichen und bisweilen generationenübergreifenden Prozess. Die Zunahme von kultureller Vielfalt und Lebensweisen beinhaltet neben Chancen für Innovation auch die Zunahme von Konflikten im Alltag. Gegenseitiger Respekt, die Akzeptanz demokratischer Werte, Bereitschaft zu Dialog und zur Unterstützung für alle Mitglieder der Gesellschaft bilden die Basis für eine vertrauensvolle Konflikt- und Mitwirkungskultur.

Integrationserfolge sollen gemessen und dargestellt werden. Das ZIK II benennt Ziele, Maßnahmen und Akteure in verschiedenen Handlungsfeldern und enthält konkrete Vorgaben zum Aufbau eines strategischen Integrationsmanagements. Dazu dienen v.a. ein dynamischer Umsetzungsplan, die Vernetzung der Integrationsakteure, der Aufbau eines landesinternen Integrationsmonitorings, die regelmäßige Integrationsberichterstattung und eine aktive Integrationsforschung. Die fortlaufende Kontrolle der Zielstellungen ermöglicht zeitnahe Anpassungen an geänderte Lebensumstände und gesellschaftliche Diskussionen.

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