Der Sächsische Integrationsbeauftragte
Der Sächsische Integrationsbeauftragte ist ein weiterer zentraler Akteur, der die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund auf Landesebene fördert und unterstützt. Die Grundlage seiner Tätigkeit bilden die Bestimmungen §§ 20-24 SächsIntG, welche unter anderem das frühere Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten zum Amt des Sächsischen Integrationsbeauftragten weiterentwickelten.
Am 30. Oktober 2025 ernannte der 8. Sächsische Landtag gemäß § 23 Absatz 2 SächsIntG den CDU-Abgeordneten Martin Modschiedler zum ersten Sächsischen Integrationsbeauftragten.
Ziel der neuen Regelungen des SächsIntG ist es, den Aufgabenbereich stärker an den heutigen gesellschaftlichen Realitäten auszurichten. Im Fokus stehen die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und deren Familien, der Umgang mit Schutzsuchenden, die Gewinnung ausländischer Fachkräfte sowie die Förderung eines respektvollen und offenen gesellschaftlichen Miteinanders.
Die herausgehobene Rechtsstellung des Beauftragten ist dabei bundesweit einmalig. Als unabhängiges Organ des Sächsischen Landtags handelt der oder die sächsische Beauftragte weisungsfrei und vermittelt zwischen Politik und Gesellschaft.
Der Sächsische Integrationsbeauftragte ist der Vorsitzende der Sächsischen Härtefallkommission, beteiligt sich an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mit ausländerrechtlichem Bezug, nimmt Stellung gegenüber dem Sächsischen Landtag zu aktuellen Themen, die in Sachsen lebende Migrantinnen und Migranten betreffen. Er ist Ansprechpartner für kommunale Integrations- und Teilhabebeauftragte und Initiator des Netzwerks Integration und Migration Sachsen. Er wirkt deutschlandweit in verschiedenen Gremien zur Gestaltung der Integrationspolitik mit und nimmt an Konferenzen und Veranstaltungen teil.
Der Beauftragte erstattet dem Landtag beginnend zwei Jahre nach Inkrafttreten des SächsIntG und sodann alle zwei Jahre jeweils zum 30. September einen Bericht zur Situation im Freistaat Sachsen lebender Menschen mit Migrationshintergrund. Der Sächsische Integrationsbeauftragte verfügt über eigene Internetpräsenz mit aktuellen Arbeitsschwerpunkten und Berichten.
Die gesellschaftlichen Herausforderungen im Freistaat Sachsen sind durch den demografischen Wandel sowie ein wirtschaftliches und sozioökonomisches Gefälle zwischen Stadt und Land geprägt. Hinzu kommt eine zunehmende Polarisierung der politischen Landschaft insbesondere mit Blick auf die Themen Migration und Integration.
Es gilt daher nicht nur diejenigen an die Hand zu nehmen, die hier eine neue Heimat suchen. Es braucht auch das Vertrauen und die Akzeptanz der Sächsinnen und Sachsen. Dazu gehört, Probleme klar zu benennen, Sorgen ernst zu nehmen und immer wieder den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zu suchen: Mit Ehrlichkeit, Sachverstand, Augenmaß und Empathie.
Als Integrationsbeauftragter setzt sich Martin Modschiedler gegenüber der Staatsregierung und dem Parlament dafür ein, dass die Interessen der Migrantinnen und Migranten in Sachsen angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus unterstützt der Beauftragte das Engagement von professionellen und ehrenamtlichen Akteuren im Bereich Integration und Zuwanderung, bündelt Bedarfe, Lösungen und Erfahrungen aus der Praxis.
Als Netzwerker und Brückenbauer zwischen Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gestaltet er so die Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration in Sachsen aktiv mit.